Informationen zu Beiträgen, zur Fälligkeit und zur Zahlweise
Beitrags- und Fälligkeitsinformationen
Der Beitrag wird erstmalig im auf den Aufnahmemonat folgenden Kalendermonat für das verbleibende Kalenderjahr fällig; dann jeweils jährlich im Voraus im Januar für das volle Kalenderjahr.
Eine Änderung der Beitragshöhe ist jährlich bis zum 15.12. mit Wirksamkeit zum 01.01. des darauffolgenden Jahres auf schriftlichen Antrag beim Vorstand möglich.
Eine Rückzahlung der Beiträge bei Austritten im laufenden Kalenderjahr ist nicht möglich.
Informationen zur Zahlweise
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Mitgliedsbeitrag nach Erhalt der Rechnung zu überweisen oder per SEPA-Lastschriftverfahren einziehen zu lassen.
Bei Auswahl des SEPA-Lastschriftverfahrens erhalten Sie vom Bürgerforum Nordhorn e.V. ein gesondertes SEPA-Lastschriftmandat, welches Sie ausfüllen und eigenhändig unterschreiben müssen.
Das ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat können Sie dann persönlich, per Post oder auf elektronischem (E-Mail oder Foto) Wege an das Bürgerforum Nordhorn e. V. zurückgeben.